DGUV
Trainingskurse
Trainingskurse nach den Vorschriften der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der weiteren Folge muss mindestens einmal pro Jahr eine entsprechende Unterweisung erfolgen.
Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Im Rahmen dieser Ausbildung erlangen die Teilnehmer umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Fokus der Schulung steht die praktische Anwendung verschiedener Schutzsysteme in der Höhe.
DGUV
Kurse
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Kurse
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DGUV Trainingskurse
- PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198/199) (Grundkurs)
- PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198/199) (Refresherkurs)
- Confined Space Training (Grundkurs)
- Confined Space Training (Refresherkurs)
- Sachkundiger DGUV Grundsatz 312-906 (Teilbereich PSA)
- Sachkundiger DGUV Grundsatz 312-906 (Teilbereich PSA+SZP)
- EuP DGUV Vorschrift 3 (Elektotechnisch unterwiesene Person)
- Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-0233
Hinweis: Die detaillierten Inhalte eines Schulungskurses finden Sie immer, indem Sie den entsprechenden Kurstermin öffnen.