Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Grundsätze und Regelungen zum Infektionsschutz und zur Hygiene einzuhalten.

      • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
      • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
      • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände fern.
      • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
      • Für jeden Mitarbeiter (Innen- und Außendienst) besteht eine Impfpflicht. Das Impfzertifikat ist vorzulegen.
      • Beim Betreten des Firmengebäudes ist ein täglicher Schnelltest durchzuführen. Entsprechende Tests werden zur Verfügung gestellt.





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