1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
- Anbringen von Markierungen an Empfangs- und Informationsschaltern und in Warte- und Schulungsbereichen
- Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
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