2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen wenn erforderlich, Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
- an Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. Kundenberatung), werden keine Mitarbeiter/-innen mit Vorerkrankungen oder Atemwegserkrankungen, wie z.B. Asthma, eingesetzt.
- Hinweis an Kunden, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
- Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und Kunden.
- Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen
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