9. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- Der Zutritt betriebsfremder Personen wird auf ein Minimum beschränkt.
- Kontaktdaten betriebsfremder Personen werden dokumentiert und abgelegt.
- Betriebsfremde Personen werden über die aktuellen betrieblichen Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes Covid informiert und darauf hingewiesen diese einzuhalten.
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