• Teilnehmer an Schulungen müssen eine Covid-Impfung nachweisen. Die Kontrolle der Impfung erfolgt über die CovPass App.
  • Zusätzlich zur Impfung wird jeder Teilnehmer vor dem Betreten der Räumlichkeiten einem Schelltest unterzogen. Die Teilnehmer haben auch die Möglichkeit einen Schnelltest-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen.
  • Auf dem gesamten Firmengelände muss ein Sicherheitsabstand von 1,5m – 2,0m eingehalten werden, dies gilt auch für Raucher- und Aufenthaltsbereiche.
  • Bei Unwohlsein oder grippeähnlichen Symptomen ist die Teilnahme an einer Schulung untersagt.
  • Bereitstellung im Eingangs-/Schulungsbereich von:
        • Handdesinfektionsmittel
        • Einweghandschuhen
        • Mundschutz
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern im Sanitärbereich.
  • Warnhinweise sind im Eingangsbereich ausgehängt.
  • Bei Nichteinhaltung der Regeln kann der Dozent einen Teilnehmer von der Schulung ausschließen.

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