12. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- regelmäßige Belüftung der Büro- und Aufenthaltsräume
- Aushang der Hygieneregeln
- regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken, Türgriffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
- Minimierung psychischer Belastungen durch Corona
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Benennung eines Corona-Ansprechpartners
- arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
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