1. Allgemeine Regelungen
- Teilnehmer an Schulungen müssen eine Covid-Impfung nachweisen. Die Kontrolle der Impfung erfolgt über die CovPass App.
- Zusätzlich zur Impfung wird jeder Teilnehmer vor dem Betreten der Räumlichkeiten einem Schelltest unterzogen. Die Teilnehmer haben auch die Möglichkeit einen Schnelltest-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen.
- Auf dem gesamten Firmengelände muss ein Sicherheitsabstand von 1,5m – 2,0m eingehalten werden, dies gilt auch für Raucher- und Aufenthaltsbereiche.
- Bei Unwohlsein oder grippeähnlichen Symptomen ist die Teilnahme an einer Schulung untersagt.
- Bereitstellung im Eingangs-/Schulungsbereich von:
- Handdesinfektionsmittel
- Einweghandschuhen
- Mundschutz
- Bereitstellung von Papierhandtüchern im Sanitärbereich.
- Warnhinweise sind im Eingangsbereich ausgehängt.
- Bei Nichteinhaltung der Regeln kann der Dozent einen Teilnehmer von der Schulung ausschließen.
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